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   BVerwG, 23.04.2001 - 1 B 136.01   

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https://dejure.org/2001,16671
BVerwG, 23.04.2001 - 1 B 136.01 (https://dejure.org/2001,16671)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.2001 - 1 B 136.01 (https://dejure.org/2001,16671)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 2001 - 1 B 136.01 (https://dejure.org/2001,16671)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und die Form ihrer Darlegung im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2001 - 1 B 136.01
    Denn eine Divergenz liegt nur vor, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abgewichen ist (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2001 - 1 B 136.01
    Soweit die Beschwerde mit dem Hinweis auf die Vorschrift des § 108 Abs. 1 VwGO auf deren Satz 1 Bezug nehmen wollte, fehlt es bereits an einer Darlegung dazu, dass der behauptete Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz ausnahmsweise ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO sein könnte und nicht - wie in aller Regel - ein Mangel bei der Anwendung materiellen Rechts (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266), der die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht begründen kann.
  • BVerwG, 05.10.1999 - 9 C 15.99

    Nordirak; landesweite politische Verfolgung bei Rückkehr; inländische

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2001 - 1 B 136.01
    Die Rüge der Beschwerde, die Berufungsentscheidung weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Oktober 1999 - BVerwG 9 C 15.99 - ab, ist gleichfalls unzulässig (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).
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